Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Der Mieter hat das Appartement pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich, Schäden, die auf sein Verschulden, oder das Verschulden der ihn begleitenden Personen, zurückzuführen sind, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen.
2.) Eine Überbelegung des Appartements ist nicht gestattet. Untervermietung ist grundsätzlich untersagt.
3.) Der Ausfall eines elektrischen Gerätes ist kein Mietminderungsgrund.
4.) Für Einflüsse und Zustände, die außerhalb des Machtbereiches des Vermieters liegen (Stromversorgung, Wasserversorgung etc.), kann dieser nicht verantwortlich gemacht werden.
5.) Die Endreinigung beinhaltet nicht die Entsorgung des Abfalls und den Abwasch desGeschirrs/Töpfe etc.: bei Nichtbeachtung berechnen wir pauschal 20,- Euro. Verschmutzungen der Polster, des Teppichs und sonstigem Mobiliar durch Teer, Essensreste, sonstige Gerüche etc., die nur durch den Einsatz von Reinigungsmaschinen zu beheben sind, werden zusätzlich nach Aufwand mit 25,- Euro pro Arbeitsstunde berechnet.
6.) Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die gemietete Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt und zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist. Für Beherbergungsverträge gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 552 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegendenGründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche die der Gastgeber bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter. Abbestellfristen für gemietete Hotelzimmer, Appartements, Wohnungen oder anderen Unterkünften sieht der Gesetzgeber nicht vor. Der Gastgeber bzw. Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der Vertraglichen Leistungen, das betreffende Zimmer oder die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Der Gastgeber oder Vermieter ist gehalten, die ersparten Aufwendungen abzusetzen.
7.) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Außerdem empfehlen wir ebenso den Abschluss einer Reiserücktransportversicherung.
8.) Eine erfolgte Rücksendung des Mietvertrages seitens des Gastes reicht nicht aus, um eine Buchung zu stornieren. Eine Stornierung muss umgehend schriftlich erfolgen. Ansonsten bleibt die Buchung verbindlich, bis die Wohneinheit vom Vermieter anderweitig vergeben wird.
9.) Sofern bei Stornierung nach Vertragsabschluss keine Ersatzbuchung gezeichnet wurde, ist 90% des Reisepreises zu entrichten. Bei kurzfristiger Stornierung (bis 7 Tage vor Anreise), bei Last-Minute-Angeboten und sonstigen Sonderpreisen, ist der volle Mietpreis zu entrichten sofern keine Ersatzbuchung gezeichnet wurde. Zusätzlich berechnete Aufwendungen werden jeweils in Abzug genommen. Bei vorzeitiger Abreise während des Aufenthaltes kann eine Rückerstattung nur erfolgen, sofern für die verbleibenden Tage eine Weitervermietung gezeichnet wurde.
10.) Die Kurabgabepflicht wird gesondert beim TOURISMUS-SERVICE entrichtet. Das Anmeldeformular liegt in Ihrem gebuchten Appartement aus.
11.) Haustiere sind nach vorheriger Absprache gestattet.
12.) Erfüllungsort: 87637 Seeg / Allgäu. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Kaufbeuren.
2.) Eine Überbelegung des Appartements ist nicht gestattet. Untervermietung ist grundsätzlich untersagt.
3.) Der Ausfall eines elektrischen Gerätes ist kein Mietminderungsgrund.
4.) Für Einflüsse und Zustände, die außerhalb des Machtbereiches des Vermieters liegen (Stromversorgung, Wasserversorgung etc.), kann dieser nicht verantwortlich gemacht werden.
5.) Die Endreinigung beinhaltet nicht die Entsorgung des Abfalls und den Abwasch desGeschirrs/Töpfe etc.: bei Nichtbeachtung berechnen wir pauschal 20,- Euro. Verschmutzungen der Polster, des Teppichs und sonstigem Mobiliar durch Teer, Essensreste, sonstige Gerüche etc., die nur durch den Einsatz von Reinigungsmaschinen zu beheben sind, werden zusätzlich nach Aufwand mit 25,- Euro pro Arbeitsstunde berechnet.
6.) Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die gemietete Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt und zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist. Für Beherbergungsverträge gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 552 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegendenGründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche die der Gastgeber bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter. Abbestellfristen für gemietete Hotelzimmer, Appartements, Wohnungen oder anderen Unterkünften sieht der Gesetzgeber nicht vor. Der Gastgeber bzw. Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der Vertraglichen Leistungen, das betreffende Zimmer oder die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Der Gastgeber oder Vermieter ist gehalten, die ersparten Aufwendungen abzusetzen.
7.) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Außerdem empfehlen wir ebenso den Abschluss einer Reiserücktransportversicherung.
8.) Eine erfolgte Rücksendung des Mietvertrages seitens des Gastes reicht nicht aus, um eine Buchung zu stornieren. Eine Stornierung muss umgehend schriftlich erfolgen. Ansonsten bleibt die Buchung verbindlich, bis die Wohneinheit vom Vermieter anderweitig vergeben wird.
9.) Sofern bei Stornierung nach Vertragsabschluss keine Ersatzbuchung gezeichnet wurde, ist 90% des Reisepreises zu entrichten. Bei kurzfristiger Stornierung (bis 7 Tage vor Anreise), bei Last-Minute-Angeboten und sonstigen Sonderpreisen, ist der volle Mietpreis zu entrichten sofern keine Ersatzbuchung gezeichnet wurde. Zusätzlich berechnete Aufwendungen werden jeweils in Abzug genommen. Bei vorzeitiger Abreise während des Aufenthaltes kann eine Rückerstattung nur erfolgen, sofern für die verbleibenden Tage eine Weitervermietung gezeichnet wurde.
10.) Die Kurabgabepflicht wird gesondert beim TOURISMUS-SERVICE entrichtet. Das Anmeldeformular liegt in Ihrem gebuchten Appartement aus.
11.) Haustiere sind nach vorheriger Absprache gestattet.
12.) Erfüllungsort: 87637 Seeg / Allgäu. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Kaufbeuren.

